Wenn eine Lehrkraft ausfällt – ob krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen – stellt sich für Eltern und Schüler die Frage: Wie wird der Unterricht vertreten? In Berlin gibt es klare Regelungen, aber der zunehmende Lehrkräftemangel führt auch hier zu Herausforderungen.
Die Regelung der Vertretung des Unterrichts obliegt der jeweiligen Schulleitung. Sie ist dafür verantwortlich, dass ausgefallene Stunden möglichst schnell und qualitativ angemessen ersetzt werden. Oberste Prämisse ist die Vermeidung von Unterrichtsausfall. Vertretungsunterricht gilt als regulärer Unterricht und muss entsprechend dokumentiert werden.
Die Senatsverwaltung unterscheidet zwischen fachfremder und fachgerechter Vertretung. Bei einer fachgerechten Vertretung übernimmt eine Lehrkraft mit entsprechender Fachqualifikation den Unterricht. Bei fachfremder Vertretung springt eine Lehrkraft ohne spezifische Fachausbildung ein. Beide Formen werden in der Unterrichtsausfall- und Vertretungsstatistik getrennt erfasst.
An vielen Berliner Schulen gibt es eine Vertretungsreserve – Lehrkräfte, die für spontane Ausfälle zur Verfügung stehen. In der Primar-, Unter- und Mittelstufe gilt die Regelung, dass zunächst Förderunterricht und dann Teilungsstunden als Vertretungsreserve genutzt werden. Die Schulen bemühen sich, dass Lehrkräfte am Tag möglichst nicht mehr als sechs Stunden unterrichten und in der Woche nicht mehr als zwei Vertretungsstunden leisten, um Mehrarbeit zu vermeiden.
Unterrichtsausfall und geleistete Vertretungsstunden müssen an der Schule erfasst werden. In Berlin findet eine Vollerhebung zum Unterrichtsausfall und Vertretungsunterricht statt. Die Erhebung erfolgt permanent, unabhängig von der schulinternen Regelung über die Dauer einer Unterrichtsstunde. Diese Daten sind wichtig, um die tatsächliche Unterrichtsversorgung zu bewerten.
Wenn an Ihrer Schule häufig Unterricht ausfällt, sollten Sie das Gespräch mit der Schulleitung suchen. Sie hat die Pflicht, für Vertretung zu sorgen. Bei anhaltenden Problemen können Sie sich auch an die Schulaufsicht oder den Landeselternausschuss wenden. Dieser fordert unter anderem einen „Entlastungsplan für Schulen", um die Situation zu verbessern.
Fazit: Vertretungsunterricht ist ein wichtiges Instrument, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Doch der zunehmende Lehrkräftemangel macht es den Schulen immer schwerer, qualitativ hochwertigen Vertretungsunterricht zu gewährleisten. Informieren Sie sich bei Ihrer Schulleitung über die konkreten Regelungen und werden Sie aktiv, wenn der Unterricht zu häufig ausfällt.